Original- oder Fremdzubehör

Es ist in der Medizintechnik nicht anders als im privaten Leben. Man kauft Geräte und macht sich i.d.R. erst mal keine Gedanken über die Folgekosten.

Im privaten Bereich gibt es das beliebte Beispiel von den Druckern und den Tintenpatronen. Man schafft sich einen günstigen Farbdrucker an und stellt erst später fest, dass die Anschaffung der Tintenpatronen ein erheblicher Kostenfaktor ist. Das ist auch im Sinne des „Erfinders“. Denn hat man das Gerät erst mal im Haus, wird man sich so schnell kein anderes anschaffen. Zieht man nun los und holt sich neue Patronen, dann ist der erste Weg natürlich an das Regal, wo ich den Markennamen meines Druckers auch wiederfinde (HP, Canon, Epson…). Der Großteil aller Verbraucher machen sich sicherlich nicht die Mühe und prüfen, ob es günstigere Alternativanbieter gibt. Hinzu kommt, dass ja in der Gebrauchsanweisung vom Druckerhersteller so was wie … verwenden sie ausschließlich Original-XX-Patronen … um keine Schäden am Gerät zu verursachen sind nur Original-Patronen zu verwenden … zu lesen ist. Dass man mitunter mehr als 80% sparen kann, in dem man kompatible Patronen von Fremdanbietern kauft, wissen nur wenige - aber immer mehr. Denn sonst würden auf der anderen Seite nicht die freien Autowerkstätten (ATU, Pitstop…) aus dem Boden sprießen und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen durchführen, die mitunter noch innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit sind.

Im Operationssaal ist es kaum anders. Ein Beispiel: Chirurgische Antriebssysteme in welchen Sägeblätter oder Bohrer zum Einsatz kommen. Ein solches Antriebssystem (Bsp. Aesculap Hilan, Medtronic Midas Rex, Anspach Black Max) kostet für einen neurochirurgischen OP locker mal zwischen 20.000 bis 40.000 € – je nach Anbieter und Ausstattung auch noch mehr. In der Regel sind die Hersteller dann aber mit Rabatten bei der Anschaffung sehr großzügig, damit das Krankenhaus sein Investitions Budget auch nicht zu stark belastet, was ja letztendlich vom Land getragen wird. Liegen die Angebote der Hersteller auch erstmal auf dem Tisch der Wirtschaftsabteilung, wird die Entscheidung oftmals nach dem Einkaufspreis gefällt. Folgekosten spielen dann erstmal eine untergeordnete Rolle. Und genau das ist der Punkt, und jetzt sind wir wieder beim Drucker und der Tinte. In diesen chirurgischen Antrieben kommen Spezialwerkzeuge zum Einsatz, die über ein entsprechendes CE-Kennzeichen verfügen müssen. Es handelt sich um Medizinprodukte der Klasse IIa . Hersteller dieser Werkzeuge müssen über ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem verfügen und vor der Markteinführung dieser Produkte entsprechende Dokumentationen erstellen. Die Hersteller der Antriebsmaschinen lassen sich diese Werkzeuge sehr gut bezahlen und das Krankenhaus zahlt für solche Bohrer locker mal 80 – 120 €/Stk. Da diese dann oftmals als Einmalprodukte vom Hersteller deklariert sind, kommen Kosten alleine für Werkzeuge von mehreren hundert Euro pro OP zustande. Aber auch in diesem Bereich gibt es sog. Alternativanbieter, die kompatible Instrumente für die jeweiligen Antriebsmaschinen herstellen und verkaufen. Diese sind in der Anschaffung dann wesentlich günstiger und oftmals auch als „mehrfachverwendbar“ ausgegeben. Die Werkzeugkosten pro Operation können dann um mehr als 80% reduziert werden.

Aber wie auch bei dem Beispiel der Druckerpatronen gibt es hier Organisationen, die einen Kostenvergleich gar nicht erst anstellen oder anstellen wollen, oder die der Anweisung des Antriebsherstellers folgeleisten. Die legen nämlich sehr großen Wert darauf, dass ausschließlich Originalzubehör gekauft wird, denn wenn nicht, erlischt die Garantie (was totaler Quatsch ist), oder die Wartungskosten steigen, oder die freiwillige Gewährleistung geht verloren usw. Und da im Krankenhaus ja nicht das eigene Geld ausgegeben wird, sondern das der Allgemeinheit, beugt mach sich diesen Aussagen ganz gerne.

Dabei ist im Wiesbadener Kommentar zu §3 MPG (Medizinprodukte Gesetz) die Sache ganz einfach auf dem Punkt gebracht:

„Wenn ein Produkt zur Verwendung in Kombination mit anderen Produkten oder Ausrüstungen bestimmt ist, muss die Kombination einschließlich der Anschlüsse sicher sein und sie darf die vorgesehene Leistung der Produkte nicht beeinträchtigen. Diese Kompatibilität sicherzustellen und nachzuweisen ist alleinige Aufgabe des Fremdzubehörherstellers.

Immer dann, wenn ein Fremdzubehörhersteller in seiner Produktinformation die Kompatibilität mit einem spezifischen unternehmensfremden Hauptprodukt auslobt, darf ein Betreiber oder Anwender allein aufgrund der (unterstellt rechtsmäßig) angebrachten CE-Kenneichnung davon ausgehen, dass die ausgelobte Kompatibilität auch tatsächlich gegeben ist.“

Und weiter heißt es im Wiesbadener Kommentar:

„Hersteller von Grundgeräten dürfen ihre Kunden nach den Bestimmungen des UWG nicht vertraglich verpflichten nur Originalzubehör zu verwenden. Ebenso ist es ihnen wettbewerbsrechtlich verwehrt, ohne sachlichen Grund Anwender vor der Verbindung eines ausdrücklich als kompatibel ausgelobten, mit der CE-Kennzeichnung nach MPG versehenen Fremdzubehörs mit ihrem Produkt zu warnen.“

Das heißt im Klartext:
Aussagen seitens von Außendienstmitarbeitern, dass auf keinen Fall Fremdzubehör eingesetzt werden soll oder darf, auf dem ein CE-Kennzeichen angebracht ist und die entsprechende Kompatibilität ausgelobt ist, sind haltlos. Das Gesetz ermöglicht den Anwendern hier ganz klar eine Wahlmöglichkeit des Anbieters.

Zusammenfassung:

Dieser Artikel soll aufzeigen, dass das Einsparpotential in Krankenhäusern genutzt werden kann. Man muss es nur wollen. Es gilt hierbei aber nur Herstellern von Fremdzubehör zu vertrauen, die ihre Produkte mit einem CE-Kennzeichen ausstatten.

Zerstört Fremdtinte den Drucker - Link zu Bild.de

 

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